AGB

 

PC NOTDIENST Inh. Taylan Yildirim

Allgemeinen Auftrags- und Geschäftsbedingungen (Stand 28.02.2010)

Präambel:

Die folgenden Allgemeinen Auftrags- und Geschäftsbedingungen“ gelten sowohl für Verträge zwischen dem Unternehmen www.notdienstpc.de, Inhaber Taylan Yildirim, Marienstr. 93, 30171 Hannover (nachfolgend auch PC Notdienst genannt) und ihren Auftraggebern, als auch für Aufträge von Seiten der Geschäftsführung oder Mitarbeiter des PC Notdienst, soweit nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Für jeden Vertragsabschluss gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Geschäftsleitung des PC Notdienst es ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

PC Notdienst übernimmt Aufgaben im Bereich der Computer- und Laptopreparatur sowie der Suchmaschinenoptimierung. Andere Bereiche können ebenfalls auf Anfrage abgedeckt werden.

1. Umfang des Angebots:

(1) Sämtliche Angebote des PC Notdienstes sind freibleibend.
(2) Der Werkvertrag kommt zustande mit telefonischer, schriftlicher oder persönlicher Beauftragung im Ladenlokal.
(3) Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot von PC Notdienst getätigten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind.

(4) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Umfang und Ausführung des Auftrags – Allgemein:

(1) Für den Umfang der vom Unternehmen PC Notdienst zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend.

(2) Die für das Projekt verantwortlichen Personen legen die vom Auftraggeber genannten Tatsachen als richtig zugrunde.

3. Umfang und Ausführung des Auftrags - Geschäftsbereich Homepageerstellung (Webdesign):

(1) Erstellte Oberflächen, Inhalte und Funktionen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der PC Notdienst. PC Notdienst stellt zum Zeitpunkt der Onlineschaltung eine Homepage mit den gewünschten Funktionen und Inhalten bereit.

(2) Nachträgliche Änderungen der Inhalte und Funktionen durch den Auftraggeber sind nicht Bestandteil des Auftrages, daher kann PC Notdienst keine Gewährleistung für diese Änderungen leisten.

4. Umfang und Ausführung des Auftrags – Geschäftsbereich Suchmaschinenoptimierung

(1) PC Notdienst optimiert die Homepage und weitere vereinbarte Webseiten des Auftraggebers im Hinblickauf eine verbesserte Positionierung in den Suchergebnisseiten der wichtigsten Suchdienste während der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die Optimierung wird für mit dem Kunden vereinbarte Suchbegriffe und Suchbegriffskombinationen, im folgenden Keywords genannt, vorgenommen.
(2) PC Notdienst meldet die optimierten und erstellten Seiten manuell in ausgewählten kostenlosen Suchdiensten an. Wird darüber hinaus auch die Anmeldung in kostenpflichtigen Suchdiensten vereinbart, verfährt PC Notdienst ebenso und setzt den Kunden über die getätigten kostenpflichtigen Einträge in Kenntnis und reicht die Kosten an den Kunden weiter. Darüber hinaus meldet PC Notdienst die Seiten in weiteren Verzeichnissen manuell und maschinell an.
(3) Die Zusammensetzung der abrechnungsrelevanten Suchdienste kann sich nach den Marktgegebenheiten ändern. Sie kann sich insbesondere dadurch ändern, dass andere, besser im Markt positionierte Suchdienste angeboten werden, durch die weniger relevante Suchdienste ersetzt werden. Die mit dem Kunden vereinbarte Anzahl an Suchdiensten, für die die Optimierung vorgenommen wird, bleibt davon unberührt.
(4) Als abrechnungsrelevante Top 10 - Positionen werden die ersten zehn Suchergebnisse nach einer Suchabfrage der vereinbarten Keywords (Keywordkombination) definiert. Dabei zählen nur nicht-bezahlte Ergebnisse, gesponserte oder versteigerte Links zählen nicht als Suchergebnis. Darüber hinaus zählen für Keywords einer Sprache nur die Seiten, die in der entsprechenden Sprache erstellt sind, sofern die einzelnen Suchdienste eine derartige Auswahlmöglichkeit anbieten.
(5) Eine Top 10 - Position ist dann erreicht, wenn eine der von PC Notdienst optimierten oder erstellten Seiten unter den ersten zehn Suchergebnissen eines vereinbarten Suchdienstes gelistet wird.
(6) PC Notdienst kann benachbarte oder ähnliche Suchbegriffe verschiedener Auftraggeber entsprechend betreuen. PC Notdienst wird dabei nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen Auftraggebers geben.
(7) Der Auftraggeber erhält keine Exklusivität für Begriffe.
(8) Zur Erhöhung der sogenannten „Link popularity“ und „Link relevancy“ werden in offener dezenter als auch versteckter Form links angebracht um die Vernetzung zu erhöhen.

 

5. Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse/ Freistellung/ Verantwortlichkeit

(1) PC Notdienst stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse an den von ihr erstellten Seiten und Inhalten zu, soweit sie nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag dem Auftraggeber eingeräumt sind.
(2) Meldet PC Notdienst die Seiten im eigenen Namen an, erhält der Kunde keine automatischen Nutzungsrechte an der Domain.
(3) Die Kosten für die Reservierung und ggf. das Hosting zusätzlich eingerichteter Domains trägt PC Notdienst während der Vertragslaufzeit.
(4) Meldet PC Notdienst für den Kunden eine Domain auf den Namen des Kunden an, räumt der Kunde PC Notdienst hiermit das Recht ein, die Domain im Falle des Zahlungsverzugs nach diesem Vertrag oder anderen als wichtige Gründe im Sinne dieses Vertrags, die zur Kündigung berechtigen, geltenden Gründen, jederzeit auf den eigenen oder einen dritten Namen zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden.
(5) PC Notdienst prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des Auftraggebers Rechte Dritter verletzten. Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm angemeldeten Begriffe und Inhalte seiner Seiten allein verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
(6) PC Notdienst behält sich vor, solche Begriffe oder Aufträge abzulehnen und nicht für die Optimierung zu verwenden, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Geschäftsprinzipien verstoßen. PC Notdienst führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Auftraggebers gehosteten/ enthaltenen Inhalte durch.
(7) Der Auftraggeber stellt PC Notdienst hiermit von allen Ansprüchen Dritter die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei.
(8) PC Notdienst ist berechtigt, die im Namen seiner Kunden erstellten Seiten ganz oder teilweise vom Netz zu nehmen, sie so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn PC Notdienst von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.

6. Verfügbarkeit

PC Notdienst bietet folgende Servicezeiten:

Montag – Freitag: 10-12 Uhr & 15-18 Uhr
Samstag: 10-14 Uhr


7. Technische Beratung
:

Die technische Beratung per Email, Beratung im Ladenlokal und Hotline (Support) erfolgt im Rahmen der angegeben Öffnungs- und Servicezeiten.


8. Verschwiegenheitspflicht
:

(1) Die Geschäftsführer und verantwortlichen Personen von PC Notdienst sind nach Maßgabe dieser AGB verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihnen in Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu wahren, es sei denn, dass der Auftraggeber sie schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für alle in Frage kommenden Mitarbeiter.

(3) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrheit berechtigter Interessen der mit dem Projekt vertrauten Personen erforderlich ist.

(4) Die Geschäftsleitung und alle Mitarbeiter dürfen die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

(5) Die Geschäftsleitung weist gemäß 26 BDGS darauf hin, dass sie von dem Vertragspartner mitgeteilte Daten EDV-mäßig speichert.

9. Mitwirkung Dritter:

(1) Der PC Notdienst ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter und fachkundige Dritte heranzuziehen.
Soweit hier Kosten anfallen, müssen diese vorher vom Auftraggeber nach Vorlage eines unverbindlichen Kostenvorschusses genehmigt werden.
(2) Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der PC Notdienst dafür zu sorgen, dass diese sich der Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6 Abs. 1 verpflichten.

10. Haftung:

(1) Der PC Notdienst haftet für eigenes sowie für das Verschulden seiner Verrichtungsgehilfen gem. §§ 276, 831 BGB.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den PC Notdienst auf Ersatz eines nach Abs. 1 fahrlässig verursachten Schadens wird auf die Höhe der bis zu diesem Datum geleisteten Zahlungen begrenzt.
(3) Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen wird, insbesondere die Haftung auf einen geringeren als den in Abs. 2 genannten Betrag begrenzt werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschluß ausgehändigt werden soll.

(4) Für Fehler, die durch unsachgemäße Behandlung, unrichtigen Gebrauch oder fehlerhaften Anschluss entstanden sind, übernimmt PC Notdienst keine Gewährleistung.
Schäden wie Kratzer o.ä. müssen zum Zeitpunkt der Abholung unverzüglich gerügt werden, eine spätere Haftung ist ausgeschlossen.
(5) Es wird generell keine Haftung für Datenverlust übernommen. Dem Auftraggeber unterliegt in allen Fällen die Pflicht, regelmäßig, insbesondere vor Beginn der Auftragsarbeiten, eine Sicherungskopie (Backup) anzufertigen.

(6) Ein Missbrauch von Software und Softwarelizenzen seitens des Auftraggebers ist von jeglicher Haftung gegenüber Dritten ausgenommen.

(7) Als von der Haftung ausgeschlossen gelten Ereignisse, die zu Störungen führen und so den Geschäftsbetrieb beeinflussen wie Stromausfall, Virenbefall, Datenverlust, usw.

(8) Technische Auskünfte sind unverbindlich und ohne jegliche Gewähr.
 Sie können zur Qualitätssicherung, wenn per Telefon gegeben, aufgezeichnet werden.
(9) Es gelten die gesetzlichen Verjährungs- und Beweislastvorschriften.
(10) Auf eine von uns ausgeführte Grafikchipreparatur wird 6 Monate Garantie gewährt. Vorraussetzungen hierfür ist das verwenden des original Betriebssystemes und Geräte Treiber. Bei Nichteinhaltung oder durch unsachgemäßer Benutzung des reparierten Gegenstandes gewähren wir keine Garantie. 

 


11. Pflichten des Auftraggebers
:

(1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem PC Notdienst unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass verantwortlichen Mitarbeitern an diesem Auftrag eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten.

(2) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Geschäftsführer oder ihrer Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Unternehmens PC Notdienst nur mit der schriftlichen Einwilligung der Geschäftsführer weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an bestimmte Dritte ergibt.
(4) Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber zur Abholung des fertigen oder nicht zu reparierenden Gerätes innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Mitteilung von PC Notdienst hinsichtlich der Abholreife. PC Notdienst ist berechtigt, spätestens nach 6 Monaten Lagerung ab Mitteilung der Abholreife das Gerät zu entsorgen oder zu verwerten.

12. Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers:

Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 9 oder sonst wie obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom PC Notdienst angebotenen Leistung in Verzug, so ist PC Notdienst berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf der PC Notdienst den Vertrag fristlos kündigen (vgl. Nr. 11). Unberührt bleibt der Anspruch des PC Notdienstes auf Ersatz, der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der PC Notdienst von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

13. Beendigung des Vertrags:

(1) Bei Kündigung des Vertrags durch den PC Notdienst sind zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen durchzuführen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z.B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf).

(2) PC Notdienst verpflichtet sich, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhalten oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem ist er verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen.

14. Zahlungsablauf und Zahlungsbedingungen:

(1) Der Zahlungsablauf erfolgt nach Beendigung der Tätigkeit von PC Notdienst bar im Ladenlokal. In speziellen Fällen ist PC Notdienst berechtigt, eine Anzahlung von max. 50% zu nehmen.
(2) Neukundenbestellungen bzw. Erstbestellungen ohne persönliches Vorstellen erfolgen generell nur gegen Vorauskasse.

(3) Für die Anfahrt wird für die Innenstadt Hannover eine Pauschale von 10 EUR berechnet, für den Umkreis bis max. 15km eine Pauschale von 15 EUR. Alle anderen Entfernungen müssen vorher angefragt werden. Bei Nichtantreffen des Kunden vor Ort zum vereinbarten Termin wird der volle Stundenlohn inkl. Anfahrt berechnet.
(4) Im Falle des Zahlungsverzugs hat der PC Notdienst einen Anspruch gem. §§ 286, 288 BGB auf Zinsen in Höhe von 5 (Verbraucher) bzw. 8 (Unternehmer) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

15. Anzuwendendes Recht, Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit und Gerichtsstand:

(1) Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

(2) Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

(3) Falls es zu etwaigen Streitigkeiten aus dem Vertrag kommt, wird als Gerichtsstand für die Rechtsbeziehungen Hannover vereinbart.


16. Änderungen und Ergänzungen
:

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Auftrags- und Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform oder werden dem Kunden über Electronic Mail mitgeteilt.

(2) Das Aufheben der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.

(3) Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb einer Woche schriftlich widerspricht.

 

Stand: 09.04.2010